Verbands-Zweck
Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen fachlichen und rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Interessen der Mitglieder, ihre Vertretung bei Verwaltungs-Stellen und anderen Verbänden sowie die Bearbeitung aller einschlägigen Fach- fragen technischer und wirtschaftlicher Art.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Verbandes, Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinschaftswerbung durchzuführen.